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Zur Geschichte des Kinos im Deutschen Filmmuseum

Über das Kino | Kinotechnik | Kinoorgel | Geschichte des Kinos

Das Kino im Deutschen Filmmuseum ist aus dem 1971 gegründeten Kommunalen Kino hervorgegangen. Damit ist es eines der ältesten bundesdeutschen Filmtheater in direkter städtischer Trägerschaft.

Zur Zeit der Gründung des Frankfurter Kommunalen Kinos befanden sich Film und Kino in der Bundesrepublik Deutschland in einer schweren Rezession. Aufgrund immer weiter sinkender Besucherzahlen musste eine große Zahl von Filmtheatern schließen. Damit einher ging auch eine immer einseitigere Programmgestaltung, die sich auf tatsächlich oder vermeintlich publikumsträchtige Filme konzentrierte. Zur gleichen Zeit bildete sich in den sechziger Jahren eine alternative Filmszene heraus, die in ihren Arbeiten neue formale und inhaltliche Wege ging. In dieser Situation entwickelte und propagierte der neu ernannte Kulturdezernent der Stadt Frankfurt am Main, Hilmar Hoffmann, ein Modell für ein Kino in städtischer Trägerschaft. Es sollte Filme in thematischen Zusammenhängen zeigen und filmhistorisch interessante Werke zur Aufführung bringen, ebenso wie künstlerisch anspruchsvolle Filme, die durch die Raster des kommerziellen Kinobetriebs fielen. Mit der Errichtung des Kommunalen Kinos sollte der Film den anderen, ebenfalls subventionierten, darstellenden Künsten gleichgestellt werden, und er sollte, im Rahmen eines umfassenderen bildungspolitischen Programms, einem breiten Publikum als künstlerisch und gesellschaftlich bedeutsames Medium nahe gebracht werden.

Am 03.12.1971 wurde das Kommunale Kino in Frankfurt offiziell mit einer Buster Keaton Filmreihe eröffnet. Die Filmvorführungen fanden zunächst im Theater am Turm (TAT) statt.

Die im Verlauf des Jahres 1971 geführte Diskussion zwischen den Befürwortern des Kommunalen Kinos und den Betreibern kommerzieller Kinos über die Zulässigkeit und den Zweck eines städtisch geförderten Filmtheaters führte gegen Ende des Jahres zum Rechtsstreit: Fünf Kinobetreiber erhoben eine Unterlassungsklage gegen die Stadt. Das Hauptargument der Kläger war, dass die städtisch subventionierten Filmvorführungen eine unzulässige Konkurrenz darstellen würden. Am 28. Januar 1972 wies die V. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main die Klage zurück. Damit war juristisch der Weg geebnet für eine neue Form des Kinos, die in der Folgezeit in zahlreichen Städten Deutschlands verwirklicht werden sollte.

Von Anfang an war der Kinobetrieb im TAT als eine Übergangslösung geplant. Filme konnten nur an Tagen vorgeführt werden, an denen keine Theatervorstellung stattfand, oder spät abends, nach der Vorstellung. Am 13. Oktober 1972 zog das Kommunale Kino in das neu errichtete Historische Museum. Dort gab es einen Saal mit 178 Plätzen.

Im Juni 1984 eröffnete das Deutsche Filmmuseum, dessen Gründung zu einem entscheidenden Anteil auf die Arbeit des Kommunalen Kinos zurückgeht. Im Deutschen Filmmuseum erhielt das Kino einen Saal mit 142 Plätzen und Vorführmöglichkeiten für Filmformate von 8 mm bis 70 mm sowie zahlreiche Tonformate. Stummfilme können in der jeweils richtigen Geschwindigkeit abgespielt und an einer WurliTzer-Kinoorgel, oder am Flügel begleitet werden.

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